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AUTOPROFIS Anhalt GmbH
Zunftstr. 7
D-06847 Dessau-Roßlau
Tel.: 0049-340 5710 7920
Fax.: 0049-340 5710 7922
E-Mail: autoprofis@web.de

Handelsregister: Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal
Handelsregisternr.: HRB 6996

Umsatzsteuer-Identifikationsnr. nach § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE257959165

Vertretungsberechtigt: Kathleen Lindemann
Gerichtsstand Dessau

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Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge

Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise unterliegen der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, ohne Skonto, ab Standort. Etwaige Überführungskosten sowie alle sonstigen Auslagen und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Die Zahlungen sind in bar an den Sitz des Verkäufers zu leisten. Dieser ist nicht verpflichtet, Wechsel, Schecks oder Coupons in Zahlung zu nehmen. Nimmt er sie dennoch an, so geschieht dies nur zahlungshalber unter Vorbehalt des richtigen Einganges, sowie unter Berechnung der Inkasso- und der Diskontspesen.

Eigentumsvorbehalt
Werden Zahlungserleichterungen eingeräumt, so bleibt bis zu der vollen Bezahlung des Kaufpreises in bar oder der Einlösung der in Zahlung gegebenen Wechsel oder Schecks und bis zur Tilgung der sonstigen Forderungen aus dem Kauf, mögen sie Zinsen, Diskont- oder andere Spesen, Gebühren für die Zulassung, Lieferung von Betriebsstoff oder was sonst immer betreffen, das Fahrzeug Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt an dem verkauften Kraftfahrzeug bleibt bestehen für alle Forderungen gegen den Käufer, die der Verkäufer vor Zahlung der letzten Kaufpreisrate erwirbt, insbesondere für Forderungen aus Reparaturen, Ersatzteillieferungen usw. für das verkaufte Fahrzeug, und wird auch dadurch nicht berührt, dass die zu sichernden Forderungen trotzdem aus irgendeinem Grunde mit anderen Forderungen zusammen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden  eine Anerkennung des Restsaldos ist in diesem Falle wirkungslos, es sei denn, dass der Verkäufer ausdrücklich auf die getrennte Behandlung der Forderungen verzichtet hat. Durch eine Pfändung des verkauften Fahrzeuges verzichtet der Verkäufer nicht auf das Eigentum an demselben. Bleibt der Käufer mit einer Rate eine Woche im Rückstand, so wird der gesamte Rest des Kaufpreises, auch soweit Wechsel auf ihn gegeben sind, vorzeitig fällig, wenn der Käufer im Handelsregister eingetragen ist  ist er dies nicht, so wird der Restbetrag fällig, wenn der Käufer mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder zum Teil im Rückstand geblieben ist und der gesamte Rückstand mindestens 1/70 des Kaufpreises erreicht. Der Verkäufer kann bis zur Begleichung seiner sämtlichen Ansprüche jederzeit die Herausgabe des Fahrzeuges verlangen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist  tut er es, so hat der Käufer dem Verkäufer oder seinem beauftragten das Fahrzeug herauszugeben. Der Käufer willigt ein, dass der Verkäufer und seine Beauftragten jederzeit die Räume, in denen das Fahrzeug steht oder sie es vermuten, betreten, um es heraus zu verlangen. Der Käufer hat das Fahrzeug gegen jeden versicherbaren Schaden zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Verkäufer bis zur Begleichung der sämtlichen Ansprüche abzutreten. Der Verkäufer verpflichtet sich, nach völliger Bezahlung seiner sämtlichen Forderungen die Rechte aus den Versicherungsverträgen auf den Käufer zurück zu übertragen. Das Fahrzeug und seine Teile darf der Käufer, solange es Eigentum des Verkäufers ist, weder verkaufen noch verpfänden oder sonst mit einem Recht belasten, es auch nicht ohne schriftliche Genehmigung aus Deutschland entfernen. Wird das Fahrzeug von anderer Seite gepfändet, so hat der Käufer die Pfändung unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen. Die Kosten eines Interventionsprozesses hat der ...

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